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Biersteuer-Mengenstaffel

Auf die Initiative des Verbandes der Privaten Brauereien hin ist 1993 die Biersteuermengenstaffel eingeführt worden. Durch diese gestaffelten Biersteuersätze je hl zahlen kleine und mittelständische Brauereien deutlich weniger Biersteuer als Großbrauereien.

Die ermäßigten Steuersätze begünstigen unabhängige Brauereien bis 200.000 hl Gesamt-Jahreserzeugung und leisten so einen großen Beitrag zum Ausgleich der strukturellen Nachteile dieser Betriebe.

Gegen den massiven Widerstand des Verbandes der Privaten Brauereien wurde zum 1. Januar 2004 die Biersteuer ausschließlich für Brauereien unter 200.000 hl erhöht. Die neuen Eckwerte können Sie aus der aktuellen Tabelle entnehmen.

Während Brauereien über 200.000 hl Gesamt-Jahreserzeugung pro hl eine Biersteuer von 0,787 € je Grad Plato bezahlen (dies entspricht 9,44 € pro hl bei normalen Vollbier), gelten für kleine und mittlere Brauereien unterhalb dieses Schwellenwertes reduzierte Biersteuersätze in 1.000 hl–Schritten. Brauereien mit einer Jahreserzeugung von 5.000 hl und weniger erreichen die Maximalbegünstigung von 56 % des Regelsteuersatzes.

Auch künftig wird sich der Verband der Privaten Brauereien für den Erhalt der Biersteuermengenstaffel vehement einsetzen, dies ist eine essenzielle Aufgabe des Verbandes. Hierzu werden erfolgreich über die Association of small and independent Breweries europäische Bündnisse für die Absicherung der Staffel auf EU-Ebene geschmiedet.

   Biersteuerrechner

Unser Biersteuerrechner zeigt Ihnen die jährliche Gesamtsteuerersparnis von bis zu fünf unterschiedlichen Mengen in hl mit jeweils entsprechendem Stammwürzegehalt in Grad Plato an.
Hier können Sie die aktuelle Tabelle direkt als PDF-Datei downloaden.



MengePlato 
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Gesamtmenge:0 hl
Gesamtsteuer:0,00 EUR
Steuerersparnis:0,00 EUR