Das älteste, durchgängig gültige Verbraucherschutzgesetz der Welt feiert am 23. April 2012 seinen 496. Geburtstag: Das Reinheitsgebot wurde am Georgitag, der 23. April, des Jahres 1516 auf dem Landesstädtetag in Ingolstadt von den beiden damals gemeinsam regierenden Herzögen Wilhelm IV. und seinem Bruder Ludwig X. erlassen.
Dies war der Höhepunkt und Schlusspunkt zahlreicher Vorstöße, alle mit dem gleichen Ziel, ein qualitativ hochwertiges Grundnahrungsmittel zur Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Erste regionale Vorschriften gab es zuvor beispielsweise in Augsburg (1156), Nürnberg (1293), München (1363) oder 1447 für Regensburg. Bier durfte nach dem Reinheitsgebot nur mit Malz, Hopfen und Wasser hergestellt werden. Die Hefe wurde damals nicht sonderlich erwähnt, denn Hefesporen aus der Luft führten damals spontan zur Gärung. Erst später gelang es, Hefe zu züchten, um eine gleichbleibende Bierqualität zu sichern.
Mit dem bayerischen Reinheitsgebot ist damit seit Jahrhunderten bis heute auf eines Verlass: Bier besteht aus Hopfen, Gerste, Hefe, Wasser und sonst nichts. Die Zeiten haben sich seit 1516 geändert, aber die deutschen Biere waren und sind mit dem Reinheitsgebot der Inbegriff für Qualität und Reinheit, in Zeiten von Lebensmittelskandalen keine Selbstverständlichkeit. Dass dieses Gebot keine Eintönigkeit bedeutet, zeigt der deutsche Biermarkt: über 1.300 Brauereien, davon allein 632 in Bayern, etwa 300 in Franken produzieren über 4.000 verschiedene Biere. Generell lässt sich die Biervielfalt in 40 Sorten einteilen. Die 4 wichtigsten sind:
Genuss bieten aber auch zahlreiche Spezialitäten wie Bockbiere, unfiltrierte Keller- oder Zoiglbiere, Rauchbiere oder auch Leichtbiere für den schnellen Durst mit wenig Alkohol.
Etwa 90% der der deutschen und bayerischen Brauereien sind private Brauereien. Die Inhaberfamilien stehen persönlich für Braukunst auf höchstem Niveau und garantieren eine weltweit einzigartige Biervielfalt. In traditionellen Brauverfahren entsteht durch handwerkliches Geschick echte Geschmacksvielfalt für den reinen Biergenuss. Die Privaten Brauereien stehen für die Interessen dieser Unternehmen.