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Dr. Werner Gloßner
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MANIFEST zur Grünen Gentechnik und zur anstehenden Novellierung des Gentechnikgesetzes

I. Einleitung

In der Bundesrepublik Deutschland wird derzeit eine Überarbeitung des Gentechnikgesetzes diskutiert. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD wurde vereinbart, das Gentechnikgesetz zu novellieren. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes mit Stand: 05.04.2007 vor. Bei der Gentechnik haben die EU-Mitgliedsstaaten durch umfassende Vorgaben des EU-Rechts aber nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum. Auf EU-Ebene ist insbesondere geregelt, unter welchen Voraussetzungen gentechnisch veränderte Organismen zu Versuchszwecken oder für das Inverkehrbringen, das heißt den Handel, genehmigt werden. Auch die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und daraus hergestellter Lebens- und Futtermittel ist auf EU-Ebene geregelt. Einen Spielraum haben die Mitgliedstaaten aber bei der Frage, ob und wie sie das Nebeneinander des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen und nicht gentechnisch veränderter Pflanzen regeln.  

Das Bundeskabinett hat am 28.02.2007 ein Eckpunktepapier mit dem Titel "Die weitere Novellierung des Gentechnikrechts – Eckpunkte für einen fairen Ausgleich der Interessen" in der vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegten Fassung beschlossen. Danach spricht sich die Bundesregierung dafür aus  

  • die Forschung im Bereich der Pflanzengentechnologie voranzubringen
  • für Arbeiten in gentechnischen Anlagen deutliche Verfahrenserleichterungen vorzunehmen
  • durch eine Rechtsverordnung erstmals in Deutschland die für die wirtschaftliche Koexistenz von Erzeugern gentechnikfreier Pflanzen und von Erzeugern gentechnisch veränderter Pflanzen relevanten Aspekte der guten fachlichen Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen zu definieren.
  • Transparenz sowohl beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen als auch bei der Kennzeichnung aller Produkte, die unter Einsatz von GVO hergestellt worden sind, zu schaffen
  • die Haftungsregelungen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu präzisieren
  • die Belange des Naturschutzes beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu gewährleisten.  

Diese Eckpunkte finden sich in dem zwischenzeitlich vorliegenden Referentenentwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes mit Stand: 05.04.2007 wieder.  

Die Grüne Gentechnik bzw. Agro-Gentechnik ist indessen unverändert stark umstritten. Befürworter argumentieren mit einer Verbesserung der Qualität der Inhaltsstoffe gentechnisch veränderter Pflanzen, einer Verbesserung der wirtschaftlich relevanten Eigenschaften bei der Produktion, mit einer Stärkung der Pflanzenabwehr gegen Krankheiten und Schädlingsbefall oder mit der Stärkung der pflanzeneigenen Nährstoffversorgung und damit Verminderung des Düngemittelverbrauchs.  

Dem halten die Kritiker zum Beispiel entgegen, dass bei einem großflächigen Einsatz gentechnisch veränderter Nutzpflanzen die möglichen negativen Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht und insbesondere auch auf die künftigen Nutzungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Flächen nicht hinreichend erforscht seien. Auch eine unkontrollierte Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen und die Übertragung der veränderten Gene auf andere Organismen wird befürchtet. Nicht geklärt sind auch mögliche neue Allergierisiken durch die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen, die für die Lebensmittelherstellung verwendet werden. Schließlich wird auch die möglich langfristige Abhängigkeit von Erzeugern, die gentechnisch veränderte Kulturen anbauen, von weltweit agierenden Chemie- und Agrarkonzernen kritisiert, die die Grüne Gentechnik vorantreiben.  

II. Ausgangssituation der mittelständischen Brauwirtschaft in Deutschland

In Deutschland wird Bier unverändert nach dem Reinheitsgebot für Bier ausschließlich mit den vier Grundrohstoffen Wasser, Malz, Hopfen und Hefe gebraut. Derzeit sind alle nach dem Reinheitsgebot für Bier in Deutschland gebrauten Biere gentechnikfrei. Bislang wurden gentechnisch veränderte Braurohstoffe noch nicht zugelassen. Gentechnisch hergestellte Enzyme, die sich weltweit bereits auf dem Markt befinden, sind bei der Bierherstellung in Deutschland ebenfalls nicht zugelassen und werden von der deutschen Brauwirtschaft auch nicht verwendet.  

Nach Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden im Jahr 2006 in Deutschland auf 947 Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen, die über eine Zulassung zum Inverkehrbringen verfügen, angebaut. Es handelte sich hierbei um die Maislinie MON 810, die gegen das Schadinsekt Maiszünsler resistent ist. Weltweit wurden auf ca. 102 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen (vor allem Soja, Mais, Raps und Baumwolle) in 22 Ländern angebaut, wovon rund 82 % auf die USA, Argentinien und Brasilien entfallen.  

Allerdings wird die Grüne Gentechnik derzeit in Deutschland weiter vorangetrieben. So werden Freilandversuche mit gentechnisch veränderter Gerste in Hessen und gentechnisch verändertem Weizen in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Das vom Bundeskabinett beschlossene Eckpunktepapier zur Gentechnik und der in dessen Umsetzung vorgelegte Referentenentwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes stellen ebenfalls die Zielsetzung auf, die Forschung im Bereich der Pflanzenbiotechnologie voranzubringen, was sowohl für die Sicherheitsforschung als auch für die Entwicklungsforschung gelten soll. So vertritt die Bundesregierung den – durchaus umstrittenen - Standpunkt, die Grüne Technik biete interessante Perspektiven u. a. in den Bereichen der Ernährung, der Versorgung mit Energie und Rohstoffen und der pharmakologischen Produktion. Deshalb solle sich Deutschland nicht aus der Entwicklung neuer gentechnisch veränderter Pflanzen zurückziehen und diesen Wachstumsbereich anderen überlassen. Dabei solle Forschung nicht nur im Labor, sondern auch im Freiland möglich sein.  

Es ist daher davon auszugehen, dass sowohl die Freilandversuche gentechnisch veränderter Getreidesorten, als auch deren anschließender Anbau forciert werden. Hieraus ergeben sich Konsequenzen für die Landwirte und Wirtschaftsbeteiligten, die von einem Anbau bzw. einer Verwendung gentechnisch veränderter Agrar- und Braurohstoffe Abstand nehmen wollen, also potentiell auch für die deutsche Brauwirtschaft.

III. Position der mittelständischen Brauwirtschaft  

Vor diesem Hintergrund hat der Verband Private Brauereien Deutschland e.V., dem mit über 800 Mitgliedsbetrieben rund 2/3 der Brauereien in Deutschland angehören, folgende Position zur Grünen Gentechnik beschlossen:

  1. Der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. lehnt die Verwendung gentechnisch veränderter Braurohstoffe für die Bierherstellung in Deutschland nachdrücklich ab!  

    Die deutsche Brauwirtschaft braut seit dem Jahr 1516 ihre Biere nach dem Reinheitsgebot und verwendet ausschließlich die Brauzutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Nach dem Reinheitsgebot gebrautes deutsches Bier wird weder mit Zusatzstoffen, noch mit Enzymen hergestellt. Es ist vielmehr ein reines und unverfälschtes Lebensmittel, das in einer einzigartigen Variationsbreite von über 6.000 verschiedenen Biermarken mit vier Zutaten, nämlich Wasser, Malz aus diversen Getreidesorten wie Gerste, Weizen, Roggen, Emmer, Dinkel oder Einkorn, Hopfen und Hefe eingebraut wird.

    Die Europäische Union hat Bier nach dem Reinheitsgebot gebraut 1996 sogar als traditionelles Lebensmittel anerkannt und unter einen besonderen rechtlichen Schutz gestellt (vgl. das Verbot der Verwendung von Zusatzstoffen für Bier, das als nach dem Reinheitsgebot gebraut beworben wird). Die deutsche Brauwirtschaft ist dabei seit jeher mit den ihr zur Verfügung stehenden Braurohstoffen, insbesondere den auf natürliche Art und Weise durch züchterischen Fortschritt weiterentwickelten Getreidesorten, ausgekommen und benötigt für die Herstellung ihrer qualitativ hochwertigen Biere auch keine Enzyme, wie sie beispielsweise von ausländischen Braukonzernen eingesetzt werden. Dies ist die Grundlage für das weltweit anerkannte herausragende Image deutschen Bieres, für dessen Herstellung der Verbraucher unzweifelhaft die Verwendung der reinen und traditionellen vier Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe in unverfälschter Art und Weise voraussetzt. Die Herstellung deutschen Bieres unter Verwendung gentechnisch veränderter Braurohstoffe schließt sich damit sowohl aus Sicht des Verbrauchers, als auch nach dem Selbstverständnis der mittelständischen deutschen Brauwirtschaft aus! 
     
  2. Die mittelständische deutsche Brauwirtschaft fordert, dass die Versorgung mit gentechnikfreien Braurohstoffen in der Bundesrepublik Deutschland langfristig gesichert und für die Landwirtschaft echte Wahlfreiheit ohne Gefährdung des Anbaus gentechnikfreier Braugetreide erhalten bleibt.  

    Die mittelständische Brauwirtschaft ist existenziell darauf angewiesen, für die Herstellung ihres traditionellen Lebensmittels Bier problemfrei und im benötigten Umfang auch künftig Braugetreide aus deutscher Produktion beziehen zu können, das nicht gentechnisch verändert oder mit gentechnisch veränderten Rohstoffen vermischt bzw. kontaminiert wurde. Vermischungsfälle zwischen gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Agrarrohstoffen - wie jüngst bei Reis geschehen - sind unbedingt zu vermeiden. Ihr Auftreten hätte äußerst negative Konsequenzen für das herausragende positive Image deutschen Bieres.
     
  3. Der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. fordert, den Transparenzgedanken sowohl beim Anbau gentechnisch veränderter Kulturen, als auch bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit gentechnisch veränderten Ausgangsrohstoffen hergestellt wurden, zu stärken.  

    Sowohl die beteiligten Wirtschaftskreise als auch die Verbraucher haben ein Recht, umgehend, unbürokratisch und umfassend darüber informiert zu werden, wenn sie – auf welcher Stufe auch immer – mit der grünen Gentechnik in Berührung kommen. Sowohl den Erzeugern, als auch den Verbrauchern muss echte Wahlfreiheit zugestanden werden. Dies muss der oberste Grundsatz jeder politischen und gesetzlichen Vorgabe sein. Die Interessen der mächtigen, an der Grünen Gentechnik interessierten Industriekonzerne muss hinter diesem Grundsatz zurückstehen.
     
  4. Der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. lehnt das vom Bundeskabinett am 28.02.2007 beschlossene Eckpunktepapier "Die weitere Novellierung des Gentechnikrechts – Eckpunkte für einen fairen Ausgleich der Interessen" sowie den darauf fußenden Referentenentwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes in der vorliegenden Form ab, da die vorgesehenen Neuregelungen in den Ziffern 1-3 dieses Manifestes dargelegten Positionen und Forderungen des Verbandes nicht ausreichend berücksichtigen und keinen fairen Ausgleich der Interessen gewährleisten.

    Der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. fordert von der Bundesregierung vielmehr:
    1. Die derzeitige Regelung des § 16a Abs. 4 Nr. 3 GenTG, nach der Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Kulturen angebaut werden sollen, vor der Aussaat mit genauer Flurstückbezeichnung im Standortregister einzutragen sind und über die der Öffentlichkeit Auskunft zu erteilen ist, muss beibehalten werden. Die im Referentenentwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes vorgesehene Neuregelung, nach der nur noch die Angaben zur Postleitzahl, die Gemeinde und die Gemarkung der Freisetzungs- oder Anbaufläche sowie deren Größe öffentlich zugänglich sein sollen, ist nicht ausreichend und beschneidet Verbraucher und Landwirte unangemessen in ihren Informationsrechten. Die notwendige flurstückgenaue Angabe der Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen, würde nämlich mit der Neuregelung künftig entfallen.
    2. Der Schwellenwert von 0,9 % nach § 17b Abs. 3 GenTG, bei dessen Nichtüberschreiten ein Lebens- oder Futtermittel nicht als "gentechnisch verändert" gekennzeichnet werden muss, ist unzureichend. Die mittelständische Brauwirtschaft in Deutschland setzt auch weiterhin auf den Einsatz gentechnisch unveränderter, das heißt auch gentechnisch nicht verunreinigter, Braurohstoffe. Dies und damit auch die vom Gesetzgeber selbst mehrfach unterstrichene Wahlfreiheit von Erzeugern, Herstellern und Verbrauchern ist aber nicht mehr gewährleistet, wenn von vorne herein eine "Verunreinigung" gentechnik-freier Lebensmittel von bis zu 0,9 % toleriert oder im schlimmsten Fall sogar kalkuliert wird. Die heute zur Verfügung stehende Analytik, die sich im Übrigen ständig fortentwickelt, lässt die Messung auch geringfügiger "Verunreinigungen" durch GVO in einem Produkt zu. Kontrollergebnisse der Überwachung der Gentechnikkennzeichnung in Baden-Württemberg haben für das Jahr 2006 zum Beispiel keine Verstöße gegen die aktuelle Kennzeichnungsschwelle von 0,9 % ergeben; Verunreinigungen wurden im Bereich von maximal 0,1 % gemessen. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. eine Neufestlegung des Kennzeichnungsschwellenwertes auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene  auf 0,1 %, der für alle Produkte gleichermaßen gelten muss. Für gentechnische Verunreinigungen in konventionellem Saatgut muss analog der Regelung in Österreich gelten, dass bei Erstuntersuchungen keine technisch nachweisbare Verunreinigung vorliegen und in den nachfolgenden Saatgutverkehrskontrollen eine etwaige Verunreinigung durch GOV maximal 0,1 % betragen darf. Jeder höhere Schwellenwert würde anderenfalls dazu motivieren, Vermischungen mit GOV zu tolerieren.
    3. Die in § 36a Abs. 4 S. 1 GenTG vorgesehene Einschränkung der gesamtschuldnerischen Haftung, die nur noch dann gegeben sein soll, wenn nach räumlicher Lage und Größe der Felder ein jeder der Nachbarn die wesentliche Beeinträchtigung verursacht haben könnte, sieht der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. als unbillige Belastung der konventionell oder ökologisch wirtschaftenden Landwirte an. Sie wird daher abgelehnt. Durch unterschiedliche Witterungsverhältnisse, Insekten etc. können auch über sehr große Entfernungen Auskreuzungen entstehen, so dass die räumliche Lage und die Größe der jeweiligen Felder für das Auslösen der gesamtschuldnerischen Haftung nicht maßgeblich sein können. Der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. fordert deshalb die uneingeschränkte Normierung der gesamtschuldnerischen Haftung und die strenge Anwendung des Verursacherprinzips, nach dem derjenige, der Gentechnik einsetzt, grundsätzlich die Kosten für Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft zu tragen und für Verunreinigungen mit GVO zu haften hat. Landwirte müssen entschädigt werden, sobald die gentechnische Verunreinigung von ihnen angebauter Pflanzen den Schwellenwert von 0,1 % überschreitet. Gleichermaßen müssen auch Verarbeiter und Händler entschädigt werden, deren Produkte gentechnische Verunreinigungen aufweisen. Schließlich darf es auch zu keiner Umkehr der Beweislast bei der gesamtschuldnerischen Haftung kommen.
    4. Zudem fordert der Verband Private Brauereien Deutschland e.V., gesetzlich sicherzustellen, dass "Verunreinigungen" aus Forschungsfreisetzungen durch größtmögliche Vorsorgemaßnahmen vermieden und haftungsrechtlich nicht privilegiert werden.
    5. Der Entwurf einer Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen sieht in Ziffer 2 der dazugehörigen Anlage "Pflanzenartspezifische Vorgaben" einen Mindestabstand von 150 Metern zwischen dem Rand einer Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais und dem Rand einer benachbarten Fläche mit nicht gentechnisch verändertem Mais vor. Dieser Wert ist deutlich zu niedrig gewählt und wird dazu führen, dass dauerhaft gentechnische Einträge in nicht gentechnisch verändertem Mais auffindbar sein werden. Der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. fordert daher, diesen vorgesehenen Mindestabstand deutlich zu erhöhen (Maßstab ist dabei der in anderen EU-Mitgliedstaaten diskutierte Mindestabstand von 300 Metern) und damit dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen, "Verunreinigungen" konventionell angebauter Kulturen bestmöglich zu vermeiden. Nicht übersehen werden darf, dass die Festlegung dieses Mindestabstands Präjudiz auch für den Anbau anderer Feldfrüchte hat. Meint es die Bundesregierung ernst mit der von ihr selbst propagierten Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen, führt an einer deutlichen Erhöhung des jetzt vorgesehenen Mindestabstands von 150 Metern kein Weg vorbei.

      Limburg, im Mai 2007

      Verband Private Brauereien Deutschland e.V.,
      Geschäftsstelle Limburg: Im Dachsstück 9, 65549 Limburg, Tel. 06431 / 52048, Fax: 06431 / 53612,
      Büro Berlin: Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel. 030 /  280 409 48, Fax: 030 / 280 409 49, E-Mail: info@private-brauereien-deutschland.de, Homepage: www.private-brauereien.de  

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