Ab dem 1. 7. 2011 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1028,89 Euro (bisher: 985,15 Euro) monatlich. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 387,22 Euro (bisher: 370,76 Euro) für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro (bisher 206,56 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.
Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu eine Broschüre veröffentlicht, die Sie im Internet abrufen können.