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Europäische Kommission warnt vor Betrug mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Nachdem die Europäische Kommission darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten Angebote erhalten haben, eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung zu erwerben, hat sie am 30. Mai 2011 darauf hingewiesen, dass nur die Steuerverwaltungen zur Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern befugt sind.   Bei Misstrauen gegenüber nicht angeforderten Mitteilungen bezüglich des Erwerbs einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer empfiehlt die Kommission die Rücksprache mit der zuständigen Steuerverwaltung.   RLD/LM

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