Nachdem die Europäische Kommission darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten Angebote erhalten haben, eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung zu erwerben, hat sie am 30. Mai 2011 darauf hingewiesen, dass nur die Steuerverwaltungen zur Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern befugt sind. Bei Misstrauen gegenüber nicht angeforderten Mitteilungen bezüglich des Erwerbs einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer empfiehlt die Kommission die Rücksprache mit der zuständigen Steuerverwaltung. RLD/LM