Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Mit Wirkung zum 01.01.2011 beginnt das
Verfahren zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Nachdem es im Zuge des
Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2010 bis zuletzt offen war, ob
die vom Bundesrat geforderte Informationspflicht des Arbeitgebers (gegenüber
seinen Arbeitnehmern) über das neue Verfahren eingeführt wird (dies hätte die
Arbeitgeber nach Schätzung des Bundesministeriums der Finanzen und des
nationalen Normenkontrollrats bundesweit mit zusätzlichen Bürokratiekosten von
rd. 95 Mio. Euro belastet), ist es dem ZDH gemeinsam mit anderen
Spitzenorganisationen der deutschen gewerblichen Wirt-schaft letztlich nach
massiven Interventionen gelungen, dieses Vorhaben zu vereiteln. Nunmehr steht
fest, dass die Information der Steuerpflichtigen über das neue ELStAM-Verfahren
eine originäre Informationsaufgabe der Finanzverwaltung ist bzw. von dieser zu
erfolgen hat.
Zur Einführung der ELStAM und der damit
verbundenen Verfahrensumstellung hat das Bundesministerium der Finanzen nunmehr
Informationsschriften zur Verfügung gestellt.
Auf den Internetseiten des BMF unter
www.bundesfinanzministerium.de Service/Broschüren/Bestellservice stehen
eine Informationsbroschüre und ein Flyer zum Download zur Verfügung. Diese
Broschüre und der Flyer werden auch durch die örtlichen Finanzämter
herausgegeben.
Unter
www.elster.de sind
zusätzlich, unterteilt nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zu den allgemeinen
Informationen noch weitere technische Details eingestellt.
Darüber hinaus hat das
Bundesministerium der Finanzen das dieser Brauer Rundschau beigefügte
Informationsschreiben an die Spitzenorganisationen der deutschen gewerblichen
Wirtschaft erstellt, in dem die wesentlichen Neuerungen im Zuge der erstmaligen
Anwendung der elektronischen Lohnsteuerkarte anschaulich dargestellt werden.
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