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Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Mit Wirkung zum 01.01.2011 beginnt das Verfahren zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).  

Nachdem es im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2010 bis zuletzt offen war, ob die vom Bundesrat geforderte Informationspflicht des Arbeitgebers (gegenüber seinen Arbeitnehmern) über das neue Verfahren eingeführt wird (dies hätte die Arbeitgeber nach Schätzung des Bundesministeriums der Finanzen und des nationalen Normenkontrollrats bundesweit mit zusätzlichen Bürokratiekosten von rd. 95 Mio. Euro belastet), ist es dem ZDH gemeinsam mit anderen Spitzenorganisationen der deutschen gewerblichen Wirt-schaft letztlich nach massiven Interventionen gelungen, dieses Vorhaben zu vereiteln. Nunmehr steht fest, dass die Information der Steuerpflichtigen über das neue ELStAM-Verfahren eine originäre Informationsaufgabe der Finanzverwaltung ist bzw. von dieser zu erfolgen hat.  

Zur Einführung der ELStAM und der damit verbundenen Verfahrensumstellung hat das Bundesministerium der Finanzen nunmehr Informationsschriften zur Verfügung gestellt.  

Auf den Internetseiten des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de Service/Broschüren/Bestellservice stehen eine Informationsbroschüre und ein Flyer zum Download zur Verfügung. Diese Broschüre und der Flyer werden auch durch die örtlichen Finanzämter herausgegeben. 

Unter www.elster.de sind zusätzlich, unterteilt nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zu den allgemeinen Informationen noch weitere technische Details eingestellt. 

Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Finanzen das dieser Brauer Rundschau beigefügte Informationsschreiben an die Spitzenorganisationen der deutschen gewerblichen Wirtschaft erstellt, in dem die wesentlichen Neuerungen im Zuge der erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerkarte anschaulich dargestellt werden.
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