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Bundesfinanzministerium regelt Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 23.08.2010 (IV C 5 – S 2378/09/10002; DOK: 2009/0176253) die Ausschreibungen von Lohnsteuerbescheinigungen und besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber geregelt und ein Muster des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2011 und der besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2011 bekannt gemacht.

In dem BMF-Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind, der Finanzverwaltung bis zum 28.02. des Folgejahres einen elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln und dem Arbeitnehmer ein nach amtlich vorgeschriebenen Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der Identifikationsnummer auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Es erläutert außerdem, welche Angaben unter den einzelnen Ziffern 1 bis 33 zu bescheinigen sind.

Das genannte BMF-Schreiben sowie das Muster des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der besonderen Lohnsteuerbescheinigung sind als Anlagen dieser Brauer-Rundschau beigefügt.

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