Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.04.2010 (VI R 46/08) entschieden, dass die 1 %-Regelung nach dem Einkommensteuergesetz nur dann gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen tatsächlich zur privaten Nutzung überlässt. Aus der bloßen Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken kann nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde. Für die Anwendung der 1%-Regelung müsse deshalb die Kraftfahrzeugüberlassung zur privaten Nutzung tatsächlich feststehen.
Interessierte Mitgliedsbetriebe können eine Kopie des BFH-Urteils vom 21.04.2010 gerne beim Verband Private Brauereien Deutschland e.V. (Telefax: 06431/53612; e-mail: info@private-brauereiendeutschland.de) anfordern.