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Studie »Evaluierung der Pfandpflicht« der BiFa Umweltinstitut GmbH, Augsburg, erstellt im Auftrag des Umweltbundesamtes

Die BiFa Umweltinstitut GmbH, Augsburg, hat die seit langem erwartete, im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte Studie "Evaluierung der Pfandpflicht" vorgelegt. Das 500 Seiten lange Werk besteht aus 2 Teilen, die unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-infomedien/ mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3931 und http://www.umweltbundesamt.de/uba-infomedien/ mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3932 im Internet downgeloaded werden können.

Die BiFa Umweltinstitut GmbH und das Umweltbundesamt haben die Studie am 03.05.2010 im Umweltbundesamt in Dessau den betroffenen Wirtschaftskreisen, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen sowie Vertretern von Bund und Ländern präsentiert. An dieser Veranstaltung hat auch der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. teilgenommen. Im Anschluss an die Präsentation bestand Gelegenheit zu einer Diskussion der Forschungsergebnisse und einer ersten Bewertung.

Im Ergebnis hat die BiFa Institut GmbH folgende zentralen Schlussfolgerungen aus ihrer Studienarbeit gezogen:

  • Die Pfand- und Rücknahmepflicht hat seit ihrer Einführung umweltschutzdienliche Effekte erzielt. Die Stabilisierung des Mehrwegssegmentes ist jedoch nur teilweise gelungen, vor allem im Bierbereich. Positiv erscheinen die Erfolge beim Anti-Littering und der separaten Erfassungsquote, wodurch sich der Anteil der stofflichen Verwertung erhöhen ließ.
  • Geht man von einer Beibehaltung der politischen Zielsetzung, Mehrweg und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen weiter zu fördern, aus, wird die Einführung einer Kennzeichnungsver\ ordnung zur besseren Unterscheidung von "Mehrweg" und "Einweg" und die Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkesegmente bis zu einer Füllmenge von 3 Litern empfohlen. Zudem sollte eine Aufklärungskampagne pro Mehrweg durchgeführt werden.
  • Die Einführung einer zusätzlichen Lenkungsabgabe auf Einweggetränkeverpackungen wird zwar als zielsicheres Instrument bewertet, im Ergebnis aber doch nicht empfohlen, weil sie aus Sicht der BiFa Umweltinstitut GmbH einen sehr starken Eingriff in das Marktgeschehen bedeute, der zu große administrative Hürden und Schwierigkeiten mit sich bringe.

Obwohl die BiFa Umweltinstitut GmbH mehrfach unterstrichen hat, dass sie keine ökologische Neubewertung von Getränkeverpackungen vorgenommen habe, mutmaßt sie dennoch – ohne dies näher zu begründen – aufgrund von Akteursbefragungen, dass die ökologischen Vorteile von Mehrweggetränkeverpackungen gegenüber Einweggetränkeverpackungen seit Inkrafttreten der Pfand- und Rücknahmepflicht geringer geworden seien. Das Institut empfiehlt daher die Erstellung neuer Ökobilanzen insbesondere im Bierbereich.

In der sich an die Präsentation der Studie anschließenden Diskussion haben wir noch einmal die Wirksamkeit der Pfandpflicht in puncto Mehrwegförderung insbesondere für den Bierbereich unterstrichen und deutliche Kritik an den aus unserer Sicht über den reinen Forschungsauftrag hinausgehenden politischen Bewertungen der BiFa Umweltinstitut GmbH geübt. Wir haben in diesem Zusammenhang dargelegt, dass die Argumentation des Instituts letztendlich inkonsequent sei, wenn einerseits die These aufgestellt werde, die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Getränkeverpackungen, die Durchführung einer Aufklärungskampagne und die Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkesegmente wären zwar für Mehrweg förderlich, würden aber nach Einschätzung des Instituts nicht zu einem deutlichen Anstieg der Mehrwegquote führen, andererseits aber dann das aus Sicht des Instituts zur Erhöhung der Mehrwegquote einzig zielführende zusätzliche Instrument, nämlich die Lenkungsabgabe, mit dem Argument der politischen Nicht-Durchsetzbarkeit aufgrund zu hoher administrativer Hürden abgelehnt wird. In diesem Zusammenhang haben wir der BiFa Umweltinstitut GmbH zudem vorgehalten, ihre Argumentation und Bewertung \ 17.05.2010 - 3 - führe letztendlich zu einer Gleichsetzung von erfassten und recycelten Einweggetränkeverpackungen mit Mehrweg und ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen, was einen Mehrwegschutz letztendlich obsolet mache. Eine solche Sichtweise stehe indessen in krassem Widerspruch zu dem Grundsatz Vermeidung vor Verwertung, wie er in der Verpackungsverordnung und in der europäischen Verpackungsrichtlinie festgeschrieben sei.

Die BiFa Umweltinstitut GmbH geriet angesichts dieser Argumente in einen gewissen Erklärungsnotstand und betonte, die vorstehend genannten Thesen seien reine Bewertungen des Instituts, die nicht abschließend zu sehen seien. Es ergebe sich in der Tat ein Dilemma, da die Lenkungsabgabe zwar das zielgerichtete Instrument sei, andererseits aber einen sehr schweren Eingriff darstelle. Es sei deshalb notwendig, diesbezüglich noch weitere Bewertungen durchzuführen. Aus Sicht der BiFa Umweltinstitut GmbH sei im Falle der Einführung eines fiskalischen Instruments aber eine Verpackungssteuer einer Lenkungsabgabe aufgrund der verfassungsrechtlichen Problematik vorzuziehen.

Die Vertreter des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes machten deutlich, sie würden die Ergebnisse der Studie nunmehr weiter analysieren und in die anstehende politische Diskussion tragen. Mit der Einführung der Kennzeichnungsverordnung für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen werde zudem den Empfehlungen der BiFa Umweltinstitut GmbH in einem ersten Schritt Rechnung getragen.

Aufgrund der Einlassungen der einwegorientierten Wirtschaftskreise wird in den nächsten Monaten mit einer wieder deutlich aufflammenden Diskussion über den Mehrwegschutz in der Verpackungsverordnung und auch das Instrument der Pfand- und Rücknahmepflicht zu rechnen sein.

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