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GEMA-Tarife: 2013 drohen drastische Steigerungen

Die GEMA plant 2013 eine Reorganisation ihrer Gebührenstruktur. Zukünftig soll es nur noch 2 Tariftypen geben: Veranstaltungen mit Musikern (Tarif U-V) und Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe (Tarif M-V). Brauereien, Volksfeste, Bierzelte, Biergärten, aber auch Gastronomen sind als Veranstalter vor allem mit Live-Musik vom Tarif U-V betroffen. Zwar spricht die GEMA „von einer deutlichen Entlastung kleinerer Veranstaltungen“, jedoch zeigen Beispielrechnungen, dass in den meisten Fällen genau das Gegenteil der Fall ist. Entlastet werden lediglich Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern zwischen 1 € und 6 € bis zu einer Fläche von ca. 1.100 m². Hingegen sind Veranstaltungen ohne Eintritt – das ist die Mehrzahl der Feste, Volksfeste, Biergarten mit Livemusik – von erheblichen Kostensteigerungen betroffen. Besonders deutlich wird dies bei ganztägigen Veranstaltungen, hier betragen die Gebührenerhöhungen je Veranstaltungsgröße bis zu  +130 %. Doch auch bei halbtägigen Veranstaltungen (tagsüber oder nur abends) sind nur wenige Größenklassen nicht von Erhöhungen betroffen, beim Rest liegen die Steigerungen im Bereich +10 bis +70 % je Veranstaltung. In der Anlage der Brauer Rundschau sind zahlreiche Beispiele mit durchgerechneten Vergleichen 2012 vs. 2013. Die Veranstaltungen werden nach Eintrittshöhe, Zeitdauer der Veranstaltung und Veranstaltungsgröße eingruppiert. Weiter wirkt sich die Flächenbestimmung der GEMA gerade bei Freiluftveranstaltungen oder Musikdarbietungen in Biergärten kostentreibend aus: Als Veranstaltungsfläche zählt nicht nur der Bereich der Besucherplätze, sondern es werden sämtliche Wege, Fluchtwege, Verkaufsbereiche mit einbezogen. Die neuen Gebühren sind auf der Website der GEMA inkl. Tarifrechner ersichtlich (www.gema.de/Livemusik).
Die Privaten Brauereien Bayern haben sich in einem gemeinsamen Schreiben, u.a. mit dem DEHOGA Bayern, in einer deutlichen Stellungnahme an Ministerpräsident Seehofer gewandt. Mitgliedsbrauereien sollten sich ergänzend an ihre regionalen und politischen Vertreter wenden, um auf diese Gebührensteigerung hinzuweisen.    WG/M