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Ab 1.1.2012 erweiterte Ausgleichregelungen für stromintensive, produzierende Unternehmen.

Ab 2012 können Betriebe mit einem Stromverbrauch ab 1 GWh (bisher: 10 GWh) pro Jahr eine   verringerte   EEG-Umlage beanspruchen. Voraussetzungen sind:
  • das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung beträgt mindestens 14 Prozent (bisher:15%).
  • Unternehmen mit einem Stromverbrauch über zehn Gigawattstunden (darunter ist eine Zertifizierung nicht erforderlich) müssen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN 16001:2009 oder eine Registrierung in EMAS vorweisen
  • die EEG Quote anteilig an das Unternehmen weitergereicht wurde (d.h. ein Stromliefervertrag mit einem Versorger besteht)
Informationen, Merkblätter und Formulare erhalten Sie unter
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/index.html    Tr/M