Ab 1.1.2012 erweiterte Ausgleichregelungen für stromintensive, produzierende Unternehmen.
Ab 2012 können Betriebe mit einem Stromverbrauch ab 1 GWh (bisher: 10 GWh) pro Jahr eine verringerte EEG-Umlage beanspruchen. Voraussetzungen sind:
- das
Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur
Bruttowertschöpfung beträgt mindestens 14 Prozent (bisher:15%).
- Unternehmen
mit einem Stromverbrauch über zehn Gigawattstunden (darunter ist
eine Zertifizierung nicht erforderlich) müssen ein zertifiziertes
Energiemanagementsystem nach DIN EN 16001:2009 oder eine Registrierung in
EMAS vorweisen
- die
EEG Quote anteilig an das Unternehmen weitergereicht wurde (d.h. ein
Stromliefervertrag mit einem Versorger besteht)
Informationen, Merkblätter und Formulare erhalten Sie unter
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/index.html Tr/M