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Reform der Erbschaftssteuerrichtlinie: Wichtiger Etappensieg

In der Abstimmung des Bundeskabinetts vom 02.11.2011 wurde der für Brauereien kritische Passus im Entwurf der Erbschaftssteuerrichtlinie gestrichen. Nach diesem Passus wäre es Brauereien nicht mehr möglich gewesen, verpachtete Brauereigaststätten, mit denen ein Getränkelieferungsvertrag besteht, im Erbschaftsfall dem Betriebsvermögen zuzurechnen. In vielen Fällen hätte hierdurch gedroht, dass die Nachfolgegeneration nicht von den erheblichen Erleichterungen, wie der Stundung der Erbschaftssteuer über 10 Jahre, profitieren hätte können.
Dieser Erfolg wurde u.a. durch die sehr intensive Lobbyarbeit der Privaten Brauereien auf Bundes- und Landesebene in den letzten Wochen und Monaten erreicht. Der derzeit vorliegende Entwurf ist aber im Bundesrat noch zustimmungspflichtig.
Damit jetzt keine negativen Änderungen mehr erfolgen, ist es wichtig, dass neben der Unterstützung des Freistaat Bayern von anderen Bundesländern keine Einsprüche erhoben werden, weshalb hier insbesondere die Arbeit unseres Bundesverbandes in den anderen Bundesländern von hoher Bedeutung bleibt.

Wir werden weiter berichten.   WG/M